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Laufende Förderperiode 2025 - Allgemeine Informationen zum Regionalbudget

Förderung von Kleinprojekten mit dem Regionalbudget

Auch 2025 wird es wieder ein Regionalbudget der kommunalen Allianz SpessartKraft geben. Im Gegensatz zu den letzten Jahren stehen dabei allerdings nicht mehr 100.000 €, sondern nur noch 75.000 € zur Verfügung. Um den Förderaufruf formal korrekt starten zu können, fehlen leider noch die offiziellen Antragsunterlagen aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Wenn diese eingehen, wird der Förderaufruf an dieser Stelle veröffentlicht und die Antragsunterlagen online gestellt. Die Frist zur Einreichung der Förderanträge wird am 15. Dezember 2024 enden.

Was ist das Regionalbudget?

Mit dem Regionalbudget soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Dabei handelt es sich um eine Förderung von Kleinprojekten ind er Region mi Geldern der Kommunalen Allianz SpessartKraft und des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken.

Welche Projekte werden gefördert?

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts der Kommunalen Allianz SpessartKraft dienen. Die zu fördernden Projekte müssen Auswirkungen auf mindestens ein Handlungsfeld aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept der Kommunalen Allianz SpessartKraft haben.

  • Zusammenarbeit und Kooperation: Kommunen, Naherholung, Tourismus
  • Klima - Umwelt - Natur - Energie
  • Siedlungsentwicklung - Wohnen - Arbeiten - Freizeit
  • Alltagsversorgung - Medizinische Versorgung - Mobilität
  • Öffentlichkeitsarbeit - Information - Bürgerschaftliches Engagement

Der Kreativität sind also wenige Grenzen gesetzt, die Themenfelder für Projekte sind vielfältig.

Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Was ist von einer Förderung ausgeschlossen?

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industrieanlagen
  • Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • Einzelbetriebliche Beratung
  • Entgelte für Eigenleistungen
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
  • Personalleistungen

Außerdem sind Projekte, welche ausschließlich privaten Interessen dienen oder parteipolitische Ziele verfolgen, nicht förderfähig.

Wie sieht die Förderung aus?

Ein Projekt kann mit einem Zuschuss von 80 % der zuwendungsfähigen Netto-Kosten gefördert werden. Die jeweilige Förderung ist auf 10.000 € je Projekt begrenzt, wobei der Zuwendungsbedarf die Bagatellgrenze von 500 € überschreiten muss und die zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht mehr als 20.000 € (netto) betragen dürfen. Die Zuwendung aus dem Regionalbudget der Kommunalen Allianz SpessartKraft erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung und ist projekt- und nicht personenbezogen. Das Projekt muss bis zum 20.09.2025 umgesetzt sein. Der Durchführungsnachweis muss bis zum 01.10.2025 erbracht worden sein, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Förderung.

Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?

Bis zum 15. Dezember 2024 können Förderanträge eingereicht werden. Der Förderantrag muss vollständig und fristgerecht bei der Kommunalen Allianz SpessartKraft eingegangen sein. Den Förderantrag finden Sie demnächst hier. Bei Fragen zu einer Projektidee oder dem Ausfüllen des Antrags dürfen Sie gerne das Allianzmanagement kontaktieren.

Die abschließende Entscheidung über die Förderung eines Projekts trifft das Entscheidungsgremium zum Regionalbudget der Kommunalen Allianz SpessartKraft, wobei die Projekte alle Ausschlusskriterien zum Regionalbudget erfüllen müssen. Die genannten Kriterien finden Sie hier. Falls mehr Einzelmaßnahmen mit einer höheren angefragten Unterstützungssumme eingereicht werden, als Mittel für das Regionalbudget zur Verfügung stehen, dient die Punktzahl der Bewertung der Projekte mittels der Entscheidungskriterien für Maßnahmen im Rahmen des Regionalbudgets als Entscheidungsgrundlage. Falls angefragte Einzelmaßnahmen die gleiche Punktzahl erreichen und die vorhandene Fördersumme nicht mehr für die Unterstützung aller Einzelmaßnahmen ausreicht, dann wird nach dem Eingangsdatum entschieden.

Wer darf einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind sowohl juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als auch natürliche Personen und Personengesellschaften. Ausgenommen von der Unterstützung sind Einzelpersonen sowie Vereine und Organisationen, die mit der Umsetzung des Projekts parteipolitische Ziele verfolgen.

Bei Förderanträgen von Unternehmen ist durch den Antragsteller eine De-minimis-Erklärung im Sinne der EU-Verordnung für De-minimis-Beihilfen abzugeben.

Was ist zu beachten?

Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Mit der Auszahlung der Förderung ist Ende 2025/Anfang 2026 zu rechnen. Voraussetzung zur Auszahlung ist eine fristgerechte Vorlage des vollständigen Durchführungsnachweises bei der Kommunalen Allianz SpessartKraft. Informationen zum Durchführungsnachweis finden Sie demnächst hier.

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder dem Förderaufruf. (Voraussichtlich Ende September an dieser Stelle abrufbar)

Der Projektträger kann für das Kleinprojekt auch Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen erhalten, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländlicher Entwicklung (FinR-LE) oder Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) ist nicht zulässig.

Die Zuwendung darf ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet werden. Kommt der Zuwendungsempfänger seinen Pflichten nicht nach, hält die Fristen nicht ein oder verwendet die Förderung nicht für den beantragten Zweck, so hat der Empfänger die Fördersumme mit sofortiger Wirkung zurückzuzahlen.

Unterlagen für Projektträger bzw. Antragsteller (werden voraussichtlich Ende September an dieser Stelle verlinkt)

Förderaufruf

Förderanfrage (einzureichen bis spätestens 15.12.2024)

Auswahlkriterien

Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets

Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt (einzureichen bis spätestens 01.10.2025)

Für Unternehmen:

Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis-Beihilfe (Gewerbe) gem. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013

Merkblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)

Bei weiteren Fragen, auch zu konkreten Projektideen, wenden Sie sich an die Umsetzungsbegleitung der Kommunalen Allianz SpessartKraft!