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KiTaPlatz - Bedarfsanmeldung

Als familienfreundliche Kommunen möchten wir Ihnen den Weg zur optimalen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung für Ihr Kind erleichtern. Mit der Anwendung „Kitaplatz-Bedarfsanmeldung“ können Sie online, im Bürgerserviceportal der Gemeinde Rothenbuch, übergreifend für die Kommunen Dammbach, Eschau, Heimbuchenthal, Leidersbach, Mespelbrunn und natürlich Rothenbuch, bequem und übersichtlich Ihren Bedarf für einen Kinderbetreuungsplatz vormerken.

Das Thema KiTa-Bedarfsanmeldung entspricht dem HF-übergreifend aus dem ILEK.

Das Online-Verfahren bietet Ihnen einen Überblick über das gesamte Betreuungsangebot in den oben genannten Gemeinden (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Mittagsbetreuung). 

Hier geht´s zum Flyer.

Die Anmeldung für das KITA-Jahr 2024/25 ist ab dem 1. Januar 2024 möglich.

Für Leidersbach: ab 01.03.2024 unterjährige Anmeldung möglich.

So geht´s:

1. Anmelden/Registrieren

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Kitaplatz-Bedarfsanmeldung. Hinweis: Alle Anmeldungen werden über die Homepage der Gemeinde Rothenbuch erfolgen! Lassen Sie sich nicht verunsichern, das ist richtig so! Um Ihre Bedarfsanmeldung verschicken zu können, benötigen Sie ein Bayern ID Bürgerkonto, in welchem Sie EINGELOGGT sein müssen. Wenn Sie sich auf der Kitaplatz-Bedarfsanmeldung Seite befinden, gehen Sie oben rechts auf »Hier Anmeldung Bayern ID« und melden Sie sich an oder führen Sie eine Registrierung durch. Klicken Sie anschließend im Navigationsmenü erneut auf »Kitaplatz«, scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf »Weiter«. 

Kitaplatz | Gemeinde Rothenbuch (buergerservice-portal.de)

2. Dateneingabe und Bedarfsanmeldung abschicken

Legen Sie die Reihenfolge Ihrer Wunscheinrichtungen fest und geben Sie alle notwendigen Daten ein. Sie können mindestens 1 und maximal 3 Einrichtungen favorisieren. Nach Versand des Antragsformulars erhalten Sie eine elektronische Bestätigung in Ihrem Bürgerkonto E-Mail-Postfach.

3. Bestätigung und Platzzusage

Sobald die Anmeldefrist vorbei ist, erhalten Sie die Vergabeinformation in Ihrem Bürgerserviceportal-E-Mail-Postfach und können die Vertragserstellung in der Einrichtung vor Ort vornehmen. Nach Platzzusage beginnt eine Frist von 14 Tagen, um den Kitaplatz zu bestätigen. Sollten Sie sich in dieser Zeit nicht zurückmelden, wird der Kitaplatz anderweitig vergeben und Sie verlieren Ihren Rechtsanspruch. 

 

Bei Fragen rund um die einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Kindergarten oder die Gemeinde:

Dammbach

Gemeinde Dammbach

Kath. Kindergarten St. Martin in Dammbach

Eschau

Markt Eschau

Kindertagesstätte Abenteuerland in Eschau

Kindertagesstätte St. Laurentius in Sommerau

Kindertageseinrichtung Zwergenvilla in Hobbach

Heimbuchenthal

Gemeinde Heimbuchenthal

Kindertagesstätte St. Johannes in Heimbuchenthal

Leidersbach

Gemeinde Leidersbach

Kindergarten FantasieReich St. Johannes in Leidersbach

Kindergarten St. Barbara in Ebersbach

Kindergarten St. Laurentius in Roßbach

Private Kinderkrippe Hosenmatz in Leidersbach

Mespelbrunn

Gemeinde Mespelbrunn

Kindergarten Arche Noah in Mespelbrunn

Rothenbuch

Gemeinde Rothenbuch

Kindertagesstätte Farbenfroh

Allgemeine Fragen und Antworten (FAQ)

Um Ihnen möglichst direkt zu helfen und Ihnen die Sorge rund um die Online-Kitaplatz-Bedarfsanmeldung zu nehmen, haben wir Ihnen hier eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.

Bitte lesen Sie die folgenden FAQ´s zur Vermeidung von Missverständnissen aufmerksam durch. Die Inhalte der FAQ´s wurden mit größter Sorgfalt erstellt.

Die FAQ´s zum Download

REGISTRIEREN

Warum muss ich mich registrieren und meinen Bedarf online anmelden?

Die Online-Anmeldung gewährleistet Eltern Sicherheit und Klarheit bei der Vergabe der Betreuungsplätze. Auch können Anmeldungen dadurch nicht verloren gehen. Sie haben eine Antwortgarantie und können Ihre organisatorischen Familienabläufe sicher und bequem planen.

Benutzername und Passwort

Bitte beachten Sie, dass Sie die Benachrichtigungen über die Zuteilung eines Betreuungsplatzes im Postkorb des Bürgerserviceportales bzw. BayernID finden. Bewahren Sie deshalb Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort sicher auf. Sollten Sie dies dennoch vergessen, können Sie über den Service des Bürgerserviceportales bzw. BayernID ein neues Passwort anfordern.

BEDARFSANMELDUNG UND PRIORISIERUNG 

Habe ich einen Anspruch auf eine Wunsch-Einrichtung?

Sie haben durch die Priorisierung die Möglichkeit, Ihre Wünsche zu äußern. Bitte wählen Sie neben Ihrer Wunscheinrichtung auch alternative Betreuungseinrichtungen aus, die für Sie in Frage kommen. Die Auswahl Ihrer Wunscheinrichtungen muss so erfolgen, dass ein Platzangebot von Ihnen auch immer angenommen werden kann. Es wird versucht Ihre Wünsche bei der Vergabe zu berücksichtigen. Aufgrund verschiedener Gründe kann es dazu kommen, dass Ihnen ein vergleichbarer und zumutbarer Platz angeboten wird; dies ist zulässig. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bei der Bedarfsanmeldung für verschiedene Betreuungseinrichtungen entscheiden, um Ihre Wünsche bei der Platzvergabe möglichst berücksichtigen zu können. Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist. Dies gilt auch, wenn Sie den Platz ablehnen.

In wie vielen Betreuungseinrichtungen kann ich den Bedarf für eine Kinderbetreuung anmelden?

Es ist wichtig, dass Sie sich je nach Betreuungsform für eine bestimmte Anzahl an Einrichtungen entscheiden, es ist die Angabe von bis zu drei Wunscheinrichtungen möglich. Da die pädagogischen Merkmale einer Einrichtung für eine gesunde Entwicklung eines jeden Kindes wichtig sind, werden die verfügbaren Plätze durch das Fachpersonal entsprechend vergeben (siehe auch Punkt Vergabekriterien). Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Priorisierung nach Absenden der Bedarfsanmeldung ausschließlich über die Kommune unter Angabe von wichtigen Gründen möglich ist.

Ab wann hat mein Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz?

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes bis zum Eintritt in die Schule hat Ihr Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Kommune bzw. der Träger hat nach der erfolgreichen Bedarfsanmeldung dann nach den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Zeit, Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen. Bitte beachten Sie: Der Bedarf an langen Betreuungszeiten muss eventuell nachgewiesen werden.

Muss mein Kind ein Mindestalter haben?

Bitte beachten Sie, dass in vielen Betreuungseinrichtungen das Kind zum Zeitpunkt der Aufnahme ein Mindestalter erreicht haben muss. Nähere Informationen erhalten Sie beim jeweiligen Träger bzw. der Einrichtungsleitung. Wichtig: Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz gilt ab der Vollendung des 1. Lebensjahres, der Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab der Vollendung des 3. Lebensjahres.

In welchem Zeitraum kann ich meinen Bedarf für eine Kinderbetreuung anmelden?

Jedes Jahr gibt es einen festgelegten mehrwöchigen Zeitraum, in dem der Bedarf für die Kinder für das kommende Betreuungsjahr ab September angemeldet werden kann. Im direkten Anschluss daran werden die Anmeldungen verteilt und die Eltern erhalten eine Benachrichtigung im Online-Postfach des Bürgerserviceportals. Anmeldungen können auch nach der Anmeldefrist abgeschickt werden, diese werden jedoch nachrangig behandelt (unterjährigen Anmeldung). Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wichtig: Bis zum Ende der Anmeldefrist für ein kommendes Betreuungsjahr spielt das Eingangsdatum der Bedarfsanmeldung keine Rolle.

Für welchen Zeitpunkt kann ich meinen Bedarf für die Kinderbetreuung anmelden?

Das Kita-Jahr startet stets zum September eines Jahres. Zum 01.09. werden auch die Plätze gemäß den Vergabekriterien vergeben. Unterjährige Aufnahmewünsche mit anderem Betreuungsbeginn werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

Ist die Bedarfsanmeldung gleichzeitig eine Reservierung des Platzes?

Nein. Die Bedarfsanmeldung ist keine Reservierung des Platzes. Daher ist es auch notwendig, mehrere Einrichtungen zu priorisieren. Ihre Wünsche werden bei der Platzvergabe gemäß der Vergabekriterien soweit wie möglich berücksichtigt.

Ich möchte gerne die Einrichtung wechseln. Muss ich mich nochmalig über das Portal anmelden?

Sollten Sie die Betreuungseinrichtung zum neuen Kita-Jahr wechseln wollen, ist eine erneute Bedarfsanmeldung notwendig. Sobald Sie eine Platzzusicherung erhalten haben, können sie Ihr Kind bei der vorherigen Einrichtung abmelden.

Wie melde ich ein Geschwisterkind an?

Für jedes Geschwisterkind ist eine separate Anmeldung erforderlich. Gemäß den Vergabekriterien wird eine Geschwisteranmeldung entsprechend berücksichtigt, um Ihnen die Familienorganisation zu erleichtern.

Mein Kind benötigt möglicherweise eine besondere inklusive Förderung in Form eines Integrationsplatzes. Wer ist hier mein Ansprechpartner?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Inklusionseinrichtung und die jeweilige Einrichtungsleitung. Diese kann Sie individuell zum weiteren Ablauf beraten. Bei einer geplanten Einzelintegration in einer sogenannten Regeleinrichtung sollten Sie vor einer Priorisierung Kontakt zur Einrichtungsleitung aufnehmen. Die Leitung klärt mit Ihnen die Möglichkeiten der Einzelintegration.

Kann ich meine Daten nach Abschicken der Bedarfsanmeldung verändern?

Nein. Wenn Sie Ihre Bedarfsanmeldung zurückziehen wollen oder sich Ihr Wohnsitz nicht mehr in der Gemeinde befindet, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner der Einrichtung. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß §Art. 27 BayKiBiG dazu verpflichtet sind, Änderungen bzgl. der personenbezogenen Daten unmittelbar mitzuteilen.

Ist die Bedarfsanmeldung verbindlich oder kann ich meinen Bedarf zurückziehen?

Eine Kitaplatz-Bedarfsanmeldung ist nicht verbindlich. Bei Bedarf können Sie Ihre Vormerkung jederzeit zurückziehen. Erst mit Ihrer Bestätigung der Platzannahme und der Vertragsunterzeichnung-/Bescheiderstellung tritt die Verbindlichkeit in Kraft. Wir bitten Sie um umgehende schriftliche Mitteilung, falls Sie keinen Bedarf mehr an einem Platz haben, oder sich das Aufnahmedatum verschiebt. Bei Rücknahme der Bedarfsanmeldung bitten wir Sie, direkt die Einrichtungsleitung zu benachrichtigen.

Ich wohne nicht vor Ort in der Gemeinde. Kann ich trotzdem den Bedarf anmelden?

Sie können den Bedarf anmelden, sofern Sie bis zum Start des Kita-Jahres in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass hierzu der Nachweis notwendig ist. Um den Bedarf vorher online erfolgreich versenden zu können, müssen Sie unter Ihren persönlichen Daten einen Wohnort in Deutschland angeben. Ausländische Adressen werden vom System nicht akzeptiert.

Was muss ich bei der Bedarfsanmeldung für die Grundschulbetreuung beachten?

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Schuleinschreibung die Zeiträume für die Bedarfsanmeldungen, Zuteilungszeiträume sowie Benachrichtigungszeiträume von der Kita-Anmeldung abweichen können. Beachten Sie hier die Informationen auf der Homepage bzw. die Angaben in den Einrichtungsprofilen.

VERGABE & BENACHRICHTIGUNG 

Welche Vergabekriterien gibt es?

Kinderbetreuungseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und haben einen pädagogischen Auftrag. Für eine optimale frühkindliche und vorschulische Entwicklung ist es wichtig, unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Diese reichen von Altersmischung bis hin zu Ausgewogenheit von Jungen und Mädchen. Weiterhin werden soziale Kriterien wie Alleinerziehend, besondere Notlagen von Familien und Berufstätigkeit berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass Geschwisterkinder aufgrund der organisatorischen Vereinfachung für Familien eine vorrangige Platzvergabe in der Einrichtung bekommen, welche das Geschwisterkind bereits besucht.
Bitte beachten Sie auch, dass spätere Aufnahme-Wünsche nur bei freier Platzkapazität umgesetzt werden können. Informieren Sie sich auch hierzu bitte im Vorfeld in den Einrichtungen.

Wird mit der zentralen Vergabe auch ein Vertrag erstellt?

Nein. Die Vertragserstellung findet nach Ihrer Bestätigung der Annahme des Platzes in der Einrichtung statt. Sie erhalten nach Ihrer verbindlichen Annahme des angebotenen Platzes entsprechende Informationen zur Vertrags-/Bescheiderstellung.

Wie geht es weiter, nachdem ich eine Anmeldebestätigung in meinem Postkorb des Bürgerserviceportales erhalten habe?

Nachdem Sie eine Anmeldebestätigung in Ihrem Online-Postfach im Bürgerserviceportal empfangen haben, erhalten Sie eine Rückantwort, i.d.R. wenige Wochen nach der Bedarfsanmeldung bzw. nach dem Anmeldezeitraum. Sie erhalten per E-Mail eine Nachricht, dass Sie Post im Postkorb haben. Sie müssen bei positivem Platzangebot anschließend die Annahme des Platzes fristgerecht bestätigen. Dies ist im vorbehaltlichen Zusageschreiben entsprechend vermerkt. Sollten Sie den Betreuungsplatz ablehnen oder nicht in der in der Platzzusage enthaltenen Terminfrist bestätigen, müssen Sie einen Bedarf für das darauffolgende Betreuungsjahr erneut melden. Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist, auch wenn Sie den Platz ablehnen.

Warum muss ich die Annahme des Betreuungsplatzes verbindlich bestätigen?

Um für die Einrichtungen eine Planungssicherheit für das kommende Betreuungsjahr zu gewährleisten, ist eine verbindliche Bestätigung der Annahme des Platzes wichtig. Anschließend erhalten Sie dann die Unterlagen zur Vertragsunterzeichnung, ggf. müssen Sie entsprechende Unterlagen einreichen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Angebot eines vergleichbaren, zumutbaren Platzes der Rechtsanspruch grundsätzlich erfüllt ist, auch wenn Sie den Platz ablehnen.

DATENSCHUTZ

Was passiert mit meinen Daten? Sind diese sicher?

Die von Ihnen erfassten Daten werden im Rahmen des Kitaplatz-Bedarfsanmeldeprozesses ausschließlich im eigenen Rechenzentrum der AKDB (Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern) gespeichert. Dieses ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden. Nach Zuteilung eines Betreuungsplatzes werden die Daten ggf. in Kita-Verwaltungsverfahren zur Weiterbearbeitung gespeichert (gemäß den Grundsätzen der DSGVO), wofür dann die jeweilige Einrichtung (oder der Träger) verantwortlich ist. Dort erhalten Sie weitere Hinweise zum Umgang mit den Daten und deren Schutz.

Wann werden die Daten gelöscht?

Personenbezogene Daten werden immer dann gelöscht, wenn diese für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Dabei müssen durch den Betreiber die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden (Revisionssicherheit).