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Regionalbudget
Das Regionalbudget
Das Regionalbudget wird seit dem Jahr 2020 jährlich einmal ausgeschüttet. Dabei handelt es sich um eine Förderung von Kleinprojekten im Gebiet der Kommunalen Allianz SpessartKraft mit Geldern durch das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken.
Das Regionalbudget fördert Projekte aus allen Handlungsfelder des ILEK.
Laufende Förderperiode 2025 - Allgemeine Informationen zum Regionalbudget
Förderung von Kleinprojekten mit dem Regionalbudget
Das ist neu:
- Geringeres Budget: Der SpessartKraft stehen nur noch 75.000 € Regionalbudget, statt der üblichen 100.000 € zur Verfügung. Damit erhöht sich die Konkurrenz zwischen den Antragstellern und es werden sich nur die besten Projektideen durchsetzen. Ein Versuch ist es aber immer wert!
- Förderung der Bruttokosten: Die mögliche Fördersumme erhöht sich, da die Umsatzsteuer nicht mehr selbst getragen werden muss. Die maximalen Projektkosten von 20.000 € beziehen sich nun aber auch auf die Bruttokosten.
- Beteiligung Dritter möglich: Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen oder von anderen Vereinen / der Gemeinde müssen nicht mehr von der Förderung abgezogen werden. Bis zu 100 % Förderung sind damit theoretisch möglich.
- Angabe der Steuernummer verpflichtend: Die Steuernummer des Projektträgers muss im Durchführungsnachweis verpflichtend angegeben werden. Wer bisher keine Steuernummer hat, muss für die Förderung eine solche beantragen.
- Projektbewertung Bonuspunkte: besonders gute Projekte werden mit hoher Punktzahl belohnt
Außerdem bitte beachten:
Der Nachweis zum Projektbeginn muss bis spätestens zum 31.05.2025 gegenüber der verantwortlichen Stelle nachgewiesen werden. Der Nachweis muss durch die Auftragsvergabe inkl. Bestätigung des Auftragswertes (bspw. Bestellbestätigung, Auftragsvergabe, Kassenzettel, Rechnung) erfolgen. Liegt der Auftragswert unter den ursprünglichen festgestellten zuwendungsfähigen Kosten, behält sich der Fördermittelgeber vor, den Zuwendungsantrag nachträglich zu kürzen. Nur in Ausnahmefällen und vorheriger Absprache kann vom Nachweis der Gesamtsumme abgewichen werden.Wird kein Nachweis erbracht, wird der Vertrag fristlos gekündigt, da davon auszugehen ist, dass der Abschluss des Projektes nicht fristgerecht zum 20.09.2025 möglich ist und somit der Zuwendungszweck nicht zu erreichen ist. Ein Anspruch auf Förderung besteht in diesem Fall nicht mehr. Die freiwerdenden Zuschussmittel werden dann an nachrückende Projekte vergeben.
Was ist das Regionalbudget?
Mit dem Regionalbudget soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Dabei handelt es sich um eine Förderung von Kleinprojekten in der Region mit Geldern der Kommunalen Allianz SpessartKraft und des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken (Landes- und Bundesmittel).
Welche Projekte werden gefördert?
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts der Kommunalen Allianz SpessartKraft dienen. Die zu fördernden Projekte müssen Auswirkungen auf mindestens ein Handlungsfeld aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept der Kommunalen Allianz SpessartKraft haben.
- Zusammenarbeit und Kooperation: Kommunen, Naherholung, Tourismus
- Klima – Umwelt – Natur – Energie
- Siedlungsentwicklung – Wohnen – Arbeiten – Freizeit
- Alltagsversorgung – Medizinische Versorgung – Mobilität
- Öffentlichkeitsarbeit – Information – Bürgerschaftliches Engagement
Der Kreativität sind also wenige Grenzen gesetzt, die Themenfelder für Projekte sind vielfältig.
Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Was ist von einer Förderung ausgeschlossen?
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industrieanlagen
- Landankauf
- Kauf von Tieren
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- Einzelbetriebliche Beratung
- Entgelte für Eigenleistungen
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Außerdem sind Projekte, welche ausschließlich privaten Interessen dienen oder parteipolitische Ziele verfolgen, nicht förderfähig.
Wie sieht die Förderung aus?
Ein Projekt kann mit einem Zuschuss von 80 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden (abzüglich Preisnachlässe, Skonti -> Ausnahme: wenn nach § 15 UstG umsatzsteuervorabzugsberechtigt, dann auch abzgl. Umsatzsteuer). Die jeweilige Förderung ist auf 10.000 € je Projekt begrenzt, wobei der Zuwendungsbedarf die Bagatellgrenze von 500 € überschreiten muss und die zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht mehr als 20.000 € betragen dürfen. Die Zuwendung aus dem Regionalbudget der Kommunalen Allianz SpessartKraft erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung und ist projekt- und nicht personenbezogen. Das Projekt muss bis zum 20.09.2025 umgesetzt sein und der Projektstart bis spätestens 31.05.2025 nachgewiesen werden. Der Durchführungsnachweis muss bis zum 01.10.2025 erbracht worden sein, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Förderung.
Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?
Bis zum 15. Dezember 2024 können Förderanträge eingereicht werden. Der Förderantrag muss vollständig und fristgerecht bei der Kommunalen Allianz SpessartKraft eingegangen sein. Den Förderantrag finden Sie demnächst hier. Bei Fragen zu einer Projektidee oder dem Ausfüllen des Antrags dürfen Sie gerne das Allianzmanagement kontaktieren.
Die abschließende Entscheidung über die Förderung eines Projekts trifft das Entscheidungsgremium zum Regionalbudget der Kommunalen Allianz SpessartKraft, wobei die Projekte alle Ausschlusskriterien zum Regionalbudget erfüllen müssen. Die genannten Kriterien finden Sie hier. Falls mehr Einzelmaßnahmen mit einer höheren angefragten Unterstützungssumme eingereicht werden, als Mittel für das Regionalbudget zur Verfügung stehen, dient die Punktzahl der Bewertung der Projekte mittels der Entscheidungskriterien für Maßnahmen im Rahmen des Regionalbudgets als Entscheidungsgrundlage. Falls angefragte Einzelmaßnahmen die gleiche Punktzahl erreichen und die vorhandene Fördersumme nicht mehr für die Unterstützung aller Einzelmaßnahmen ausreicht, dann wird nach dem Eingangsdatum entschieden.
Wer darf einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind sowohl juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als auch natürliche Personen und Personengesellschaften. Ausgenommen von der Unterstützung sind Einzelpersonen sowie Vereine und Organisationen, die mit der Umsetzung des Projekts parteipolitische Ziele verfolgen.
Bei Förderanträgen von Unternehmen ist durch den Antragsteller eine De-minimis-Erklärung im Sinne der EU-Verordnung für De-minimis-Beihilfen abzugeben.
Was ist zu beachten?
Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Mit der Auszahlung der Förderung ist Ende 2025/Anfang 2026 zu rechnen. Voraussetzung zur Auszahlung ist eine fristgerechte Vorlage des vollständigen Durchführungsnachweises bei der Kommunalen Allianz SpessartKraft. Informationen zum Durchführungsnachweis finden Sie demnächst hier.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder dem Förderaufruf.
Der Projektträger kann für das Kleinprojekt auch Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen erhalten, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländlicher Entwicklung (FinR-LE) oder Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) ist nicht zulässig.
Die Zuwendung darf ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet werden. Kommt der Zuwendungsempfänger seinen Pflichten nicht nach, hält die Fristen nicht ein oder verwendet die Förderung nicht für den beantragten Zweck, so hat der Empfänger die Fördersumme mit sofortiger Wirkung zurückzuzahlen.
Unterlagen für Projektträger bzw. Antragsteller
Bei weiteren Fragen, auch zu konkreten Projektideen, wenden Sie sich an die Umsetzungsbegleitung der Kommunalen Allianz SpessartKraft!
Förderung von Kleinprojekten mit dem Regionalbudget
Der Förderaufruf für das Regionalbudget 2024 ist beendet. Wir freuen uns, wieder viele Projekte in der Region unterstützen zu können!
Was ist das Regionalbudget?
Mit dem Regionalbudget soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden. Dabei handelt es sich um eine Förderung von Kleinprojekten im Gebiet der Kommunalen Allianz SpessartKraft mit Geldern durch das Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken.
Welche Projekte werden gefördert?
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts der Kommunalen Allianz SpessartKraft dienen. Die zu fördernden Projekte müssen Auswirkungen auf mindestens ein Handlungsfeld aus dem Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept der Kommunalen Allianz SpessartKraft haben.
- Zusammenarbeit und Kooperation: Kommunen, Naherholung, Tourismus
- Klima – Umwelt – Natur – Energie
- Siedlungsentwicklung – Wohnen – Arbeiten – Freizeit
- Alltagsversorgung – Medizinische Versorgung – Mobilität
- Öffentlichkeitsarbeit – Information – Bürgerschaftliches Engagement
Der Kreativität sind also wenige Grenzen gesetzt, die Themenfelder für Projekte sind vielfältig.
Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Was ist von einer Förderung ausgeschlossen?
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industrieanlagender Landankauf
- Kauf von Tieren
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- Laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- Einzelbetriebliche Beratung
- Entgelte für Eigenleistungen
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Außerdem sind Projekte, welche ausschließlich privaten Interessen dienen oder parteipolitische Ziele verfolgen nicht förderfähig.
Wie sieht die Förderung aus?
Ein Projekt kann mit einem Zuschuss von 80 % der zuwendungsfähigen Netto-Kosten gefördert werden. Die jeweilige Förderung ist auf 10.000 € je Projekt begrenzt, wobei der Zuwendungsbedarf die Bagatellgrenze von 500 € überschreiten muss und die zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht mehr als 20.000 € betragen dürfen. Die Zuwendung aus dem Regionalbudget der Kommunalen Allianz SpessartKraft erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung und ist projekt- und nicht personenbezogen. Das Projekt muss bis zum 20.09.2024 umgesetzt sein. Der Durchführungsnachweis muss bis zum 01.10.2024 erbracht worden sein, ansonsten verfällt der Anspruch auf eine Förderung.
Wie kann ein Projektantrag gestellt werden?
Bis zum 15. Dezember 2023 konnten Förderanträge eingereicht werden. Der Förderantrag muss vollständig und fristgerecht bei der Kommunalen Allianz SpessartKraft eingegangen sein. Den Förderantrag finden Sie hier. Bei Fragen zu einer Projektidee oder dem Ausfüllen des Antrags dürfen Sie gerne das Allianzmanagement kontaktieren.
Die abschließende Entscheidung über die Förderung eines Projekts trifft das Entscheidungsgremium zum Regionalbudget der Kommunalen Allianz SpessartKraft, wobei die Projekte alle Ausschlusskriterien zum Regionalbudget erfüllen müssen. Die genannten Kriterien finden Sie hier. Falls mehr Einzelmaßnahmen mit einer höheren angefragten Unterstützungssumme eingereicht werden, als Mittel für das Regionalbudget zur Verfügung stehen, dient die Punktzahl der Bewertung der Projekte mittels der Entscheidungskriterien für Maßnahmen im Rahmen des Regionalbudgets als Entscheidungsgrundlage. Falls angefragte Einzelmaßnahmen die gleiche Punktzahl erreichen und die vorhandene Fördersumme nicht mehr für die Unterstützung aller Einzelmaßnahmen ausreicht, dann wird nach dem Eingangsdatum entschieden.
Wer darf einen Förderantrag stellen?
Antragsberechtigt sind sowohl juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als auch natürliche Personen und Personengesellschaften. Ausgenommen von der Unterstützung sind Einzelpersonen sowie Vereine und Organisationen, die mit der Umsetzung des Projekts parteipolitische Ziele verfolgen.
Bei Förderanträgen von Unternehmen ist durch den Antragsteller eine De-minimis-Erklärung im Sinne der EU-Verordnung für De-minimis-Beihilfen abzugeben (hier).
Was ist zu beachten?
Das Projekt muss durch den Antragsteller vorfinanziert werden. Mit der Auszahlung der Förderung ist Ende 2024/Anfang 2025 zu rechnen. Voraussetzung zur Auszahlung ist eine fristgerechte Vorlage des vollständigen Durchführungsnachweises bei der Kommunalen Allianz SpessartKraft. Informationen zum Durchführungsnachweis finden Sie hier.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder dem Förderaufruf.
Der Projektträger kann für das Kleinprojekt auch Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen erhalten, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländlicher Entwicklung (FinR-LE) oder Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) ist nicht zulässig.
Die Zuwendung darf ausschließlich für den beantragten Zweck verwendet werden. Kommt der Zuwendungsempfänger seinen Pflichten nicht nach, hält die Fristen nicht ein oder verwendet die Förderung nicht für den beantragten Zweck, so hat der Empfänger die Fördersumme mit sofortiger Wirkung zurückzuzahlen.
Unterlagen für Projektträger bzw. Antragsteller
Förderanfrage (einzureichen bis spätestens 15.12.2023)
Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten im Rahmen des Regionalbudgets
Durchführungsnachweis für ein Kleinprojekt (einzureichen bis spätestens 01.10.2024)
Für Unternehmen:
Merkblatt zur Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)
Bei weiteren Fragen, auch zu konkreten Projektideen, wenden Sie sich an die Umsetzungsbegleitung der Kommunalen Allianz SpessartKraft!
Förderprojekte 2024
Die Entscheidung über die Vergabe des Regionalbudgets 2024 in Höhe von 100.000 € ist gefallen. Das Gremium, das die Auswahl der Förderprojekte anhand der zuvor veröffentlichten Bewertungskriterien trifft, tagte am 16.01.2024.
Für das diesjährige Regionalbudget sind außergewöhnlich viele Förderanfragen eingegangen. Demnach galt es, die förderwürdigen Projekte sorgsam und gewissenhaft auszuwählen und zu bewerten. Grundlage für die Bewertung waren zuvor festgelegte und veröffentlichte Auswahlkriterien.
Wir freuen uns 2024 auf folgende Förderprojekte:
- Burg Mole Heimbuchenthal wieder erlebbar machen (Burglandschaft e.V.)
- Installation von Ruhebänken & Relaxliegen an verschiedenen Standorten in Eschau (Markt Eschau)
- Zirkuswoche an der Grundschule Leidersbach (Elternbeirat der Grundschule Leidersbach)
- Kauf von Festzeltgarnituren für den kostenfreien Verleih (Gemeinde Heimbuchenthal)
- Beleuchtung Bushaltestellen mit energieautarken Straßenlaternen (Gemeinde Rothenbuch)
- Verweil-/Sitzmöglichkeiten für Wanderer (Spessartbund OG Eschau Wanderverein „Frisch Auf“ e.V.)
- Aufwerten des Bauerngartens am Wiesenweg (Obst- und Gartenbauverein Heimbuchenthal u. Umgebung e.V.)
- Anschaffung von Festzeltgarnituren & Großsonnenschirmen für den unentgeltlichen Verleih (Gemeinde Mespelbrunn)
- Familienwandertour „Das tapfere Schneiderlein“ in Leidersbach (Touristikverband e.V. RÄUBERLAND)
- Bau eines Soccer-Spielfelds am Sportplatz in Wintersbach (Spvgg Wintersbach 1949 e.V.)
- Installation von Sitzgarnituren, Relaxliegen und Hängematten rund um Röllbach (Gemeinde Röllbach)
- Errichtung einer Überdachung zur Erweiterung der musealen Ausstellungsfläche (Heimat- und Geschichtsverein Weibersbrunn e.V.)
Die Projekte befinden sich nun in der Umsetzungsphase und müssen bis zum 20.09.2024 fertiggestellt sein.
Alle Projekte werden auch auf unseren Social-Media-Kanälen (facebook & instagram) vorgestellt.
Die SpessartKraft ist sehr dankbar für die zahlreichen eingereichten Projektideen. Dies zeugt von einem hohen Engagement in und für unsere Region!
Regionalbudget 2023
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Projekte, welche durch das Regionalbudget der Kommunalen Allianz SpessartKraft im Jahr 2023 gefördert wurden:
- Neue Notenpultbanner – Volkersbrunner Musikanten
- Sonnensegel für Kleinkindspielplatz an der Freizeitanlage in Roßbach – Gemeinde Leidersbach
- Ruhebank mit Fundament am Feldkreuz – Heimat- und Geschichtsverein Hessenthal/Mespelbrunn 1990 e.V.
- Solarhybridanlage mit Stromspeicher für das Dorfgemeinschaftshaus – Volkersrbrunner Dorfgemeinschaft e.V.
- Bilderbuchtrog und Regale – Kath. öffentliche Bücherei Dammbach
- Infotafel und 2 Panoramatafeln plus Erneuerung am Echterspfahl – Wanderfreunde Mespelbrunn-Heimbuchenthal e.V.
- Spielgeräte, Ausstattungsgegenstände und Mobiliar für Spielplätze – Markt Eschau
- Defibrillator – Förderverein der Feuerwehr Weibersrbrunn e.V.
- Fahrrad Reparaturstation am Musikpavillon Heimbuchenthal – E-MTB Freunde Spessart
- Spielgerät für Spielplatz an der Turnhalle – Gemeinde Röllbach
- Ausbau der gemeindlichen Spiel- und Freizeitflächen – Gemeinde Mespelbrunn
- Errichtung eines Trinkbrunnens mit Wasserspender – Gemeinde Heimbuchenthal
- Errichtung eines Kinder- und Jugendraumes – Gemeinde Dammbach
- Markierung der Qualitätstouren RÄUBERpfade – Touristikverband e.V. RÄUBERLAND
- Neue Notenpultbanner – Musikverein Röllbach 1927 e.V.
- Bilderbuchtrog – Kath. öffentliche Bücherei Heimbuchenthal
- Erweiterung Bedachung an der Grillhütte – Gemeinde Rothenbuch
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Regionalbudget 2022
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Projekte, welche durch das Regionalbudget der Kommunalen Allianz SpessartKraft im Jahr 2022 gefördert wurden:
- Brotbäckerei: Holzbackofen und Zubehör – Volkersbrunner Dorfgemeinschaft
- Einrichtung Calisthenics-Park – Gemeinde Leidersbach
- Anbau eines Geräteraus und WC – Bertwinn Kaufmann, Mönchberg
- Barrierefreier Zugang zum Rathaus – Gemeinde Rothenbuch
- Roundpen/Longierzirkel – Reit- und Fahrverein Leidersbach
- Anschaffung eines Spielgeräts für die Valentin-Pfeifer-Volksschule – Markt Eschau
- Schutzhütte am „Barrierefreien Erlebnisweg“ – Markt Mönchberg
- Sonnensegel für den Spielplatz – Gemeinde Dammbach
- Ausstattung für den Fußballkindergarten – SV Eintracht Leidersbach 1992
- Erdkühlschrank mit Sitzgelegenheit – e-MTB Freunde Spessart
- Streetbasketballfeld – Gemeinde Mespelbrunn
- Künstlerische Gestaltung einer Trafostation – Gemeinde Heimbuchenthal
- Burgenmodell der Burg Wildenstein – Burglandschaft e.V.
- Büchereimöbel für Kinder – Bücherei Leidersbach
- Integration Vereinsheims für verschiedene Vereine in ungenutztes Pfarrheim – Gemeinde Röllbach
- Digitalisierung des Schulungsraums: Digitales Whiteboard – Förderverein Freiwillige Feuerwehr Weibersbrunn
- Geschichten, Lyrik und Sprüche von der Weibersbrunner Glashütte – Oskar Amrhein, Weibersbrunn
- Digitalisierung der Feuerwehr Mespelbrunn-Hessenthal: interaktives Whiteboard – Feuerwehrverein Mespelbrunn
Bilder der im Jahr 2022 umgesetzten Projekte finden Sie auf unserer Homepage unter Fotoalben (hier).
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Regionalbudget 2021
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Projekte, welche durch das Regionalbudget der Kommunalen Allianz SpessartKraft im Jahr 2021 gefördert wurden:
- Installation einer Sonnenliege am Kapellenvorplatz – Kirchenverwaltung Ebersbach
- Anlage eines Nasch-/Schaugarten – Kindergarten- und Krankenpflegeverein St. Martin
- Anlage eines Multifunktionsplatzes – Tennisclub Heimbuchenthal
- Anschaffung Balkenmäher – Arbeitskreis Natur e.V.
- Anlage einer Mountainbike-Strecke – E-MTB Freunde Spessart
- Anschaffung Spielgeräte und Ausstattung für den Spielplatz „Wildensteiner Straße“ – Markt Eschau
- Anbau Eichenberg Hütte – Wanderverein Spessartfreunde Volkersbrunn
- Wiederherstellung des Bolzplatzes – TuS Röllbach
- Überdachung Bühnenanlage im Pfarrgarten – Gemeinde Röllbach
- Aufwertung Bikeparcour durch Wallride – Gemeinde Dammbach
- Aufwertung Spielplatz am Panoramaweg – Gemeinde Mespelbrunn
- Errichtung Wasserspielplatz – Markt Mönchberg
- Errichtung Familien-Erlebnis Wanderweg – Touristikverband Räuberland e.V.
- Aufstellung Sandsteinfindlung und Feldkreuz – Heimat- und Geschichtsverein Hessenthal-Mespelbrunn
- Anlegen einer Blühwiese – Imkerverein Dammbach
- Erweiterung Verkaufsstand für Veranstaltungen und vereinsinterne Verwendung – SkiClub Weibersbrunn
- Erweiterung Outdoor Cafébereich – Dammbacher Dorfladen
- Einrichtung Küche für Veranstaltungen und Lehrzwecke – Heimat- und Geschichtsverein Weibersbrunn
Bilder der im Jahr 2021 umgesetzten Projekte finden Sie auf unserer Homepage unter Fotoalben (hier).
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Regionalbudget 2020
Hier erhalten Sie eine Übersicht der Projekte, welche durch das Regionalbudget der Kommunalen Allianz SpessartKraft im Jahr 2020 gefördert wurden:
- Fußballtore für den Spielplatz „Kehrweg“ – Gemeinde Dammbach
- Druck einer Wanderbroschüre – Gemeinde Dammbach
- Weiterentwicklung der Spielplätze – Gemeinde Dammbach
- Barfußpfad am Kurparksee – Gemeinde Heimbuchenthal
- Anschaffung einer Doppelschaukel für den Spielplatz am Musikpavillon – Gemeinde Heimbuchenthal
- Wiederaufbau und gemeinnütziger Erhalt einer Streuobstwiese mit alten Apfelbaumsorten – Volkersbrunner Dorfgemeinschaft e.V.
- Beachvolleyballfläche – Spvgg Roßbach 1946 e.V.
- Aufwertung der gemeindlichen Spielplätze und Freizeitflächen in der Gemeinde Mespelbrunn und Aufwertung des Spielplatzes „Am Alleenweg“ zum Mehrgenerationenplatz – Gemeinde Mespelbrunn (zwei Projekte)
- Märchenpilz am Europäischen Kulturweg – Wir in Mönchberg e.V.
- Beschaffung von Spielgeräten für die Freizeitplätze & Ausstattungsgegenständen für die Spiel- und Freizetflächen – Markt Eschau (zwei Projekte)
- Wasserspielplatz an der Röllbachsquelle – Gemeinde Röllbach
- Sitz- und Rastecke am Dorfplatz – Gemeinde Röllbach
- Öffentliche Toilettenanlage in der Sport- und Freizeitanlage „Am Setzborn“ – Gemeinde Rothenbuch
- Erweiterung des Spielplatzes Jägerwiese – Gemeinde Rothenbuch
- Einbau eines Küchenbereichs im Wanderheim und Ausbau des Gartenbereichs zu einer Veranstaltungsfläche – Wanderverein Eichkätzchen Weibersbrunn e.V. (zwei Projekte)
Bilder der im Jahr 2020 umgesetzten Projekte finden Sie auf unserer Homepage unter den Fotoalben (hier).
Barfußpfad am Kurparksee Heimbuchenthal, gefördert mit 10.000 € aus dem Regionalbudget im Jahr 2020